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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1 – Ingress

Die Unternehmen der TOP LINE DIGITAL Gruppe (nachstehend TOP LINE DIGITAL genannt) sind Unternehmen, welche in der Entwicklung von Websites und Applikationen sowie in der Gruppe für Kreation, Konzeption und Umsetzung von Kommunikations-, Werbe- und Marketingprojekte tätig sind. Die untenstehenden Geschäftsbedingungen beziehen sich schwerpunktmässig auf den Bereich Entwicklung von Websites und Applikationen.

Artikel 2 – Zweck

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten die vertraglichen Regeln zwischen dem Auftraggeber (nachstehend Kunde genannt) und TOP LINE DIGITAL fest. Die mit dem Kunden vereinbarten Punkte in den jeweiligen Auftragsbestätigungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich vor.

Artikel 3 – Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Koordination und der Umsetzung des Projektes unterstützend mitzuwirken und TOP LINE DIGITAL sämtliche erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen sowie gemeinsam vereinbarte Termine einzuhalten. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine fehlende oder mangelhafte Mitwirkung seinerseits Mehraufwände und insbesondere Verzögerungen bewirken kann, für welche TOP LINE DIGITAL nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Artikel 4 – Ablieferung und Abnahme

  1. TOP LINE DIGITAL präsentiert die vertraglich umschriebenen Leistungen gemäss gemeinsam definiertem Terminplan.
  2. Sobald der Kunde sein Einverständnis zum Arbeitsresultat gegeben hat, erfolgt die Implementierung. Damit gilt der Vertrag als erfüllt.


Artikel 5 – Rechte am Arbeitsresultat

  1. Der Kunde erwirbt mit Bezahlung des Honorars das uneingeschränkte, weltweite, übertragbare, gebührenfreie Nutzungsrecht.
  2. Das Eigentum sowie sämtliche Schutzrechte, einschliesslich des Urheberrechtes, verbleiben bei TOP LINE DIGITAL.
  3. Der Kunde räumt TOP LINE DIGITAL das Recht ein, ihren Firmennamen mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Funktion als Urheberin auf dem Arbeitsresultat diskret zu platzieren.
  4. TOP LINE DIGITAL ist Inhaberin der Urheberrechte der von TOP LINE DIGITAL erstellten Programme, auch wenn diese speziell für den Kunden entworfen und programmiert wurden.
  5. Der Sourcecode/Quellcode der Programmierung bleibt Eigentum der TOP LINE DIGITAL. Auf Wunsch kann der Sourcecode/Quellcode dem Kunden überlassen werden. Überlassung des Sourcecode/Quellcode an den Kunden stellt ein entschädigungspflichtiges Bearbeitungsrecht dar, für das ein separates Entgeld in der Höhe von 50% des initialen Projektwertes geschuldet wird.

Artikel 6 – Gewährleistung für Mängelfreiheit

  1. TOP LINE DIGITAL sichert die Ausführung der vereinbarten Arbeiten in Anwendung der pflichtgemässen Sorgfalt und Fachkenntnisse zu, welche erforderlich sind, um ein qualitativ hoch stehendes Produkt herzustellen und dieses – bei Anwendung zeitgemässer Technologie – seinem Zweck entsprechend zu nutzen.
  2. TOP LINE DIGITAL verpflichtet sich zur kostenlosen Behebung von Mängeln, die durch die Arbeit von TOP LINE DIGITAL entstanden sind, während einer Garantieperiode von drei Monaten nach Vertragserfüllung.
  3. Wird OpenSource Software zum Einsatz gebracht, übernimmt TOP LINE DIGITAL für bereits in der Grundversion enthaltene Fehlfunktionen keine Gewährleistung. Diese müssen gegebenenfalls zulasten des Kunden behoben werden.

Artikel 7 – Rechtsgewährleistung

  1. Der Kunde sichert zu, dass sich die TOP LINE DIGITAL zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Bilder, Texte, Tonwerke etc. in ihrem Eigentum befindet, bzw. dass sie von den Berechtigten eine Lizenz eingeholt hat.
  2. TOP LINE DIGITAL sichert zu, dass für die Erstellung der Website nur Materialien, Unterlagen, Bilder, Texte, Tonwerke etc. verwendet worden sind:
    1. welche vom Kunden zugewiesen worden sind, oder
    2. welche durch eigenes Personal entwickelt worden sind, oder
    3. welche frei von jeweiligen Schutzrechten sind, oder
    4. für welche beim Berechtigten eine Lizenz eingeholt worden ist.

Artikel 8 – Haftungsausschluss

TOP LINE DIGITAL schliesst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung aus.

Artikel 9 – Vertraulichkeit

TOP LINE DIGITAL verpflichtet sich, sämtliche vom Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung wahrgenommenen Geschäftsgeheimnisse, erhaltene Unterlagen und weitere Informationen geheim zu halten. TOP LINE DIGITAL verpflichtet sich überdies, eventuell von ihr zur Vertragserfüllung zugezogene Dritte der Vertraulichkeitspflicht zu unterwerfen. Diese Pflicht besteht nach der Erfüllung bzw. Aufhebung des Vertrages weiter.

Artikel 10 – Werbung

TOP LINE DIGITAL darf für eigene Zwecke und unter Beachtung von Art. 9 dieses Vertrages Screens und Anwendungen zu Werbezwecken und PR-Aktivitäten verwenden.

Artikel 11 – Übertragung der Immaterialgüterrechte

  1. Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von TOP LINE DIGITAL, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von TOP LINE DIGITAL geschaffenen Leistungen soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, Bilder, Ton-/ Musikleistungen, grafische Arbeiten, Fotos, Filme, Internet, Etiketten, Markensignete, Namensschriftzüge, Slogans usw.).
  2. TOP LINE DIGITAL überträgt alle Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte, an den in Erfüllung dieses Vertrages bzw. in Erfüllung der einzelnen Aufträge geschaffenen Arbeitsergebnissen an den Kunden, soweit der Kunde seinen unbestrittenen Entschädigungspflichten fristgerecht nachgekommen ist.
  3. Zudem verzichtet Top Line Digital sowohl gegenüber dem Kunden wie auch gegenüber anderen, mit dem Kunden verbundenen Gesellschaften auf die Geltendmachung von Urheber-Persönlichkeitsrechten; d.h. insbesondere gestattet Top Line Digital jederzeit die kostenlose Bearbeitung/ Abänderung/ Weiterentwicklung des Werks (durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte).
  4. Obige Rechteübertragung umfasst insbesondere alle Rechte im Sinne der Artikel 9, 10, 11, 33 und 36 des Urheberrechtsgesetzes und ist sachlich, zeitlich und geografisch unbeschränkt.
  5. TOP LINE DIGITAL stellt sicher, dass ihre Mitarbeitenden sowie die externen Leistungserbringer (Fotografen, Filmproduzenten, Grafiker, Musiker etc.) alle an den Arbeitsergebnissen geschaffenen Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte schriftlich an den Kunden übertragen und auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten verzichten.
  6. Die unter diesem Titel genannten Bestimmungen – so insbesondere die Rechteübertragung durch Top Line Digital – gelten auch im Falle eines Rücktrittes von einzelnen Aufträgen/ Projektstops oder im Falle einer sonstigen vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit unverändert. Somit ist der Kunde auch nach einem allfälligen Rücktritt oder nach einer sonstigen vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit frei, die Arbeitsergebnisse bzw. das Werk selber oder durch einen Dritten zu vollenden/ zu bearbeiten/ weiterzuführen bzw. weiterzuentwickeln etc.
  7. Die Rechte an alternativen Konzepten, welche von TOP LINE DIGITAL erarbeitet aber vom Kunden nicht innerhalb des Vertragsverhältnisses benutzt werden, bleiben im Eigentum von TOP LINE DIGITAL.

Artikel 12 – Dauer des Vertrages, Kündigungsrecht

  1. Der Vertrag endet automatisch mit der Erfüllung der im Vertrag umschriebenen Leistungen.
  2. Umfasst das gelieferte Produkt Wartungsdienstleistungen, werden die Modalitäten hierzu in einer eigenen Vereinbarung geregelt.
  3. Umfasst das gelieferte Produkt ein Hosting – Betriebsabkommen, werden die Modalitäten hierzu in einer eigenen Vereinbarung geregelt.

Artikel 13 – Weiterführende Entwicklungen

Sämtliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden von der dort festgehaltenen Pauschalvergütung nicht umfasst. Darunter fallen insbesondere auch Änderungen, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen (sog. Updates) eines Produkts. Solche weiterführenden Aufträge sind Gegenstand separater Verhandlungen.

Artikel 14 – Nicht termingerechte Bezahlung

Bei nicht termingerechter Bezahlung wird für Mahn- und Bearbeitungsgebühren ein Unkostenbeitrag von CHF 280.- zuzüglich eines Verzugszinses von 9% per annum erhoben. Die TOP LINE DIGITAL ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen zu beauftragen sowie die Forderungen an Dritte im In- und Ausland abzutreten.

Artikel 15 – Allgemeines & Gerichtsstand

Die im Text gewählte männliche Form schliesst die weibliche Form mit ein. Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz).
TOP LINE DIGITAL AG
Förrlibuckstrasse 110
CH-8005 Zürich

Top Line Group | Heinrichstrasse 239 | 8005 Zürich | Telefon: +41 (0)44 749 25 25 | E‑Mail: info@topline.ch